Gemeinsam zu kochen oder zu essen macht nicht nur Spaß, sondern eröffnet für Jung und Alte neue Geschmackswelten. Kinder sollen deshalb in die Zubereitung von Lebensmitteln unbedingt eingebunden werden. Eine sorgfältige Hygienepraxis versteht sich dabei jedoch von selbst, denn Kinder sind für lebensmittelbedingte Erkrankungen besonders anfällig. Schon wenige Krankheitserreger können schwere gesundheitliche Schäden hervorrufen. Notwendige Hygienemaßnahmen sollten Sie daher nicht verharmlosen. Auf der anderen Seite besteht aber auch kein Anlass zur Panik. Gehen Sie das Thema Hygiene mit Vernunft und Augenmaß an.
Mitbringen & Mithelfen
Kitas mit Verpflegungsangebot sind Lebensmittelunternehmen. Deshalb müssen sie hygienerechtliche Vorschriften beachten. Wenn Eltern Speisen in die Kita mitbringen oder Kinder und Eltern bei der Speisenzubereitung mithelfen, können diese Aktivitäten je nach Zweckbestimmung in den Geltungsbereich des Lebensmittelrechts fallen oder nicht. So kann es ein Unterschied sein, ob Sie z. B. mit Gruppenkindern den mitgebrachten Geburtstagskuchen essen oder auf einem Kita-Fest dort selbst gebackene Waffeln anbieten. Je nachdem, gelten mehr oder minder umfangreiche Hygienemaßnahmen. Trotzdem müssen Sie in beiden Fällen grundsätzliche Basis-Hygieneregeln beachten!
Risikoorientierung entscheidend
Für den Umfang der Hygienemaßnahmen ist also die Zweckbestimmung und zudem Ihre Risikoorientierung entscheidend: Solange Sie entsprechende Vorsorge treffen, ist dieses Miteinander problemlos möglich. Wenn Sie diese Vorsorge jedoch nicht leisten können, sollten bestimmte Aktivitäten besser unterbleiben.
Die folgenden Hinweise sollen Ihnen bei der Einschätzung verschiedener Situationen helfen. Wir orientieren uns dabei an der anerkannten "Leitlinie für Gute Hygienepraxis in sozialen Einrichtungen" (Hrsg. Deutscher Caritas Verband / Diakonie Deutschland; Verlag Lambertus).
Informieren Sie sich umfangreich und holen Sie sich frühzeitig Rat und Hilfe. Halten Sie Ihre Hygieneregeln in einem Hygienekonzept schriftlich fest. Dieses sollten Sie mit Ihrer zuständigen Lebensmittelüberwachung unbedingt abstimmen. Ziehen Sie die Lebensmittelüberwachung auch vor größeren Kita-Festen zu Rate. Bei Fragen können Sie gern unser Beratungstelefon kontaktieren oder uns eine E-Mail schreiben.