Einen Caterer finden

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"Können Sie uns einen Caterer empfehlen?" Diese Frage wird uns häufig gestellt. Woran Sie ein geeignetes Unternehmen erkennen und wann Sie das Vergaberecht beachten müssen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
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Vergaberecht beachten

Wenn Sie als staatliche oder kommunale Institution einen Auftrag zur Beschaffung von Sachmitteln oder Dienst- oder Lieferleistungen vergeben wollen, müssen Sie das geltende Vergaberecht beachten. Verpflegungsleistungen für Kitas oder Schulen fallen in diese Kategorie, wenn Sie öffentlicher Auftraggeber sind. Abgesehen davon, dass es eine gesetzliche Vorgabe ist, sollten Sie dies als Chance nutzen. Denn die Erstellung eines detaillierten Leistungs-verzeichnisses schafft eine qualitative Basis für Ihre Verpflegung!

Wir haben Sachinformationen, Checklisten und Leitfäden zum Thema "Ausschreibung und Vergabe" auf unserem Informationsportal für Sie zusammengestellt.

Ebenfalls veranstalten wir regelmäßig Workshops zu diesem Thema. Eine Übersicht der Termine finden Sie hier. Keinen passenden Termin gefunden? Rufen Sie gern unser Beratungstelefon unter 0211 91380-1714  an!

Privatrechtliche Verträge

Wenn Sie privatrechtliche Verträge (ohne Berücksichtigung des Vergaberechts) abschließen können, sind Leistungsverzeichnisse ebenfalls angeraten. Denn sie beschreiben eindeutig und detailliert die Anforderungen an die zu erbringende Leistung. Je detaillierter die Kriterien beschrieben sind, umso mess- oder vergleichbarer werden sie. So erleichtern Sie sich erheblich die Zusammenarbeit mit einem Caterer. Stützen Sie sich dabei auf ernährungswissenschaftliche Empfehlungen.

Ohne Vertrag

Viele Caterer und auch viele Einrichtungen verzichten auf schriftliche Verträge. Aber auch ohne Vertrag entsteht ein Vertragsverhältnis auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dies betrifft u.a. Kündigungsfristen oder Mängel, die sich aus der Lieferung ergeben. So kann die gesetzliche Kündigungsfrist bis zu vier Wochen betragen. Sinnvoller ist es deshalb, wenn Sie auf Basis eines Leistungsverzeichnisses in einem gesonderten Vertrag Ihre Vertragsbedingungen klären!

Qualität von Anfang an

In einem Leistungsverzeichnis beschreiben Sie genau, wie Sie sich die Verpflegung in Ihrer Kita oder Schule vorstellen. Wie häufig soll Fleisch auf den Teller? Wünschen Sie sich Bio-Qualität? Wie viel Menülinien oder Menü-Komponenten sollen zur Auswahl stehen? Zu welchen Uhrzeiten soll das Essen geliefert werden? oder wie möchten Sie Bestellung und Abrechnung regeln? Diese und viele weitere Wünsche sollten Sie vorab klären, um einen für Ihre Einrichtung passenden Caterer zu finden.

Das Essen in einer Schule oder Kita geht immer alle an. Deshalb sollten Sie auch möglichst alle in Entscheidungsprozesse einbeziehen. Hier lesen Sie Hilfreiches zur Vorgehensweise.

Checkliste Anbieterauswahl

Wenn Sie sich über Ihre Wünsche und Anforderungen im Klaren sind, können Sie sich auf die Suche nach einem Anbieter machen. Unsere Checkliste soll Ihnen bei der Bewertung von Unternehmen helfen. Sie fasst wichtige Qualitätskriterien zusammen und unterstützt Sie bei einem Vergleich von bis zu drei Anbietern. Das Ergebnis müssen Sie mit dem geforderten Preis ins Verhältnis setzen. Doch der Preis ist nicht alleiniges Kriterium für Zufriedenheit. Gewichten Sie deshalb Preis und Qualität in ausgewogenem Verhältnis.

Die Checkliste beinhaltet Kriterien

  • zur Speisen- und Servicequalität,
  • zur Hygiene und
  • zur Nachhaltigkeit.

Wo Sie Unternehmen finden

1. Für die Kita- oder Schulverpflegung zertifizierte Betriebe.

Verschiedene Fachgesellschaften zertifizieren Verpflegungslieferanten speziell für die Kita- und Schulverpflegung. Dort können Sie zertifizierte Unternehmen erfragen:

2. Dienstleister der Gemeinschaftsverpflegung sind oftmals in Berufs- oder Fachverbänden organisiert.

Kontakte können Sie knüpfen über:

Erkundigen Sie sich bei kommunalen Kita- oder Schulträgern. Oftmals werden dort Listen mit den in der Kommune bekannten Anbietern geführt. Suchen Sie den Kontakt zu benachbarten Schulen und Kitas, die bereits eine zufriedenstellende Lösung mit einem Anbieter gefunden haben.

Worauf Sie achten sollten

Klappern gehört zwar zum Handwerk, aber lassen Sie sich nicht von vollmundigen Versprechen beeindrucken. Hier einige Beispiele:

  • Werbende Aussagen wie "EU-Zertifizierter Betrieb für die Belieferung von Kitas und Schulen" oder "EU-zertifizierte Qualität" oder "HACCP-zeritifizierte Qualität":
    Die EU-Zulassung ist keine Zertifizierung speziell für die Kita- und Schulverpflegung. Sie ist unter bestimmten Voraussetzungen für Lebensmittelunternehmen verpflichtend und bezieht sich auf betriebliche Hygienemaßnahmen. Eigenkontrollen nach HACCP sind ebenfalls für alle Lebensmittelunternehmen Pflicht. Es handelt sich also nicht um Sonderleistungen, sondern damit erfüllen die Unternehmen lediglich für alle geltendes Recht.
  • Auf Werbematerialien, im Internet oder auf dem Speiseplan finden sich Logos von ernährungswissenschaftlichen Fachgesellschaften: Falls das Unternehmen nicht ausdrücklich nach bestimmten Qualitätsstandards zertifiziert ist, z. B. nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, ist die nicht genehmigte Verwendung eines Logos irreführend. Zertifizierte Unternehmen können dies mit einer gültigen Zertifikatsurkunde belegen. Fragen Sie diese immer an!
  • Mit Hinweis auf ernährungswissenschaftliche Empfehlungen finden sich manchmal abenteuerliche Speisenpläne: Lassen Sie sich nicht verwirren und machen Sie einen Speisenplan-Check. Der bringt nicht nur Licht ins Dunkel, sondern entlarvt auch mangelnde Fachkenntnis des Unternehmens.

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