Für Kinder aus einkommensschwachen Familien ist die Teilnahme am Mittagessen in Kita oder Schule manchmal nicht möglich, weil ihre Eltern das Geld dafür nicht aufbringen können. Für diese Fälle haben Bund und Land Förderprogramme aufgelegt.
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Ob arbeitslos, alleinerziehend oder mit geringen Einkommen: Für viele Familien ist das Essensgeld eine schwer zu stemmende Bürde. Häufig hilft das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) des Bundes. Darüber hinaus hat das Land Nordrhein-Westfalen einen Härtefallfonds aufgelegt. Manche Kita- und Schulträger bezuschussen zusätzlich in besonderen Härtefällen.
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Die BuT-Leistungen sollen allen Kindern und Jugendlichen die gleiche Teilhabe an Bildungschancen ermöglichen.
- Wer kann BuT-Leistungen beantragen?
Anspruch auf BuT-Leistungen haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch anmelden. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II oder SGB XII bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.
- Das sind die BuT-Leistungen im Einzelnen:
- Kostenfreies Mittagessen in der KiTa oder Schule:
- Übernahme der tatsächlichen Kosten (seit 2019 entfällt der Eigenteil der Eltern in Höhe von 1 Euro pro Essen).
- Auch für Hortkinder kann das gemeinschaftliche Mittagessen an Schultagen kostenfrei sein, wenn Schule und Tageseinrichtung eng kooperieren (Kooperationsvertrag).
- Auf Verlangen des Geldgebers muss die KiTa oder die Schule die tatsächlichen Kosten für das Mittagessen nachweisen.
- Die Kosten für eine Verpflegung, die an einem Kiosk oder in einem Lebensmittelgeschäft gekauft wird (z. B belegte Brötchen, Wraps), werden nicht bezuschusst, auch in den Ferien wird keine Verpflegung bezahlt.
- Mitmachen bei Sport, Kultur, Musik und Freizeit: pauschal 15 Euro monatlich
- Lernförderung für Schüler:innen
- Persönlicher Schulbedarf in Höhe von 195 Euro je Schuljahr
- Teilnahme an Klassenfahrten und Tagesausflügen in Kita, Kindertagespflege und Schule
- Fahrtkosten zur Schule
- Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets
- Die Umsetzung des BuT-Pakets wird in den Kommunen organisiert. Das Rathaus, das Bürgeramt oder die Kreisverwaltung können Familien den zuständige Ansprechperson für das Bildungspaket nennen.
- Zuständig ist die Stelle, bei der die Eltern Leistungen beantragt haben, zum Beispiel das Jobcenter für Empfänger:innen von Bürgergeld (bei der Beantragung von Bürgergeld werden die BuT-Leistungen für ein kostenfreies Mittagessen i.d.R. automatisch mitbeantragt) und das Sozialamt für Empfänger:innen von Sozialhilfe.
- Das gesamte BuT-Paket kann, ausgenommen der Lernförderung, mit nur einem einzigen Antrag beantragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Bildungspaket
030 221911009, Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr
Mehr zum Bildungs- und Teilhabepaket
Arbeitshilfe zur Erhöhung der Inanspruchnahme für ein kostenfreies Schulessen
Berechtigte Kinder und Jugendliche können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) in Anspruch nehmen. Dennoch nutzen weit weniger Anspruchsberechtigte diese Unterstützung, als es möglich wäre. Die Arbeitshilfe „Kostenfreies Schulmittagessen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket“ der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Niedersachsen hilft Schulträgern, mehr Berechtigte zu erreichen. Sie bietet wertvolle Hintergrundinformationen, eine praxisnahe Schritt-für-Schritt-Anleitung und Ideenpool an Handlungsempfehlungen, um das BuT-Mittagessen in der eigenen Kommune erfolgreich zu fördern.
Härtefallfonds das Landes NRW
Der Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit" des Landes NRW unterstützt Kinder und Jugendliche, die in der Kindertagesbetreuung und in Schulen an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung teilnehmen und die trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Damit sollen Kinder gleichgestellt werden, die sich in einer ähnlich schwierigen Situation befinden. Neben der Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung werden auch mehrtägige Klassenfahrten gefördert.
- Genau wie beim BuT wenden sich interessierte Eltern zunächst an das Jobcenter bzw. an die Stadtverwaltung/Gemeinde, möglichst bis zum 31. August.
- Die Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung wird mit einem Pauschbetrag und grundsätzlich für das gesamte Schuljahr gefördert – soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
- Eltern müssen keinen Eigenanteil mehr übernehmen.
Freiwillige Förderung durch Kita- oder Schulträger
Manche Kita- oder Schulträger fördern bedürftige Kinder bzw. ihre Familien über die genannten Möglichkeiten hinaus freiwillig. Folgende grundsätzliche Möglichkeiten der freiwilligen Bezuschussung zum Mahlzeitenentgelt bestehen:
- einkommensabhängiger Zuschuss
- Zuschuss bei mehr als zwei kindergeldberechtigten Kindern
- trägerweit einheitlicher Zuschuss für alle Kinder oder nur für Kinder bestimmter Schulformen
- kostenloses Mittagessen in sozialen Härtefälle
Informieren Sie sich bei Ihrem Kita- oder Schulträger oder der Kita- oder Schulleitung über Fördermöglichkeiten.