Fonds und Förderprogramme

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Für Kinder aus einkommensschwachen Familien ist die Teilnahme am Mittagessen in Kita oder Schule manchmal nicht möglich, weil ihre Eltern das Geld dafür nicht aufbringen können. Für diese Fälle haben Bund und Land Förderprogramme aufgelegt.
Kind sitzt am Tisch
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Ob arbeitslos, alleinerziehend oder mit geringen Einkommen: Für viele Familien ist das Essensgeld eine schwer zu stemmende Bürde. Häufig hilft das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) des Bundes. Darüber hinaus hat das Land Nordrhein-Westfalen einen Härtefallfonds aufgelegt. Manche Kita- und Schulträger bezuschussen zusätzlich in besonderen Härtefällen.

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Die BuT-Leistungen sollen allen Kindern und Jugendlichen die gleiche Teilhabe an Bildungschancen ermöglichen.

Wer kann BuT-Leistungen beantragen?

Anspruch auf BuT-Leistungen haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch anmelden.

Das sind die BuT-Leistungen im Einzelnen:

  • Kostenfreies Mittagessen in der Kita oder Schule:
    • Übernahme der tatsächlichen Kosten (Eltern müssen keinen Eigenteil in Höhe von 1 Euro pro Essen mehr übernehmen).
    • Auf Verlangen des Geldgebers muss die Kita oder die Schule die tatsächlichen Kosten für das Mittagessen nachweisen.
    • Auch für Hortkinder kann das gemeinschaftliche Mittagessen an Schultagen kostenfrei sein, wenn Schule und Tageseinrichtung eng kooperieren (Hortkinder/Kooperationsvertrag).
  • Mitmachen bei Sport, Kultur, Musik und Freizeit:  pauschal 15 Euro monatlich
  • Lernförderung für Schüler:innen
  • Persönlicher Schulbedarf in Höhe von 174 Euro je Schuljahr
  • Teilnahme an Klassenfahrten und Tagesausflügen in Kita, Kindertagespflege und Schule
  • Fahrtkosten zur Schule 

Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets

  • Die Umsetzung des BuT-Pakets wird in den Kommunen organisiert. Das Rathaus, das Bürgeramt oder die Kreisverwaltung können Familien den zuständigen Ansprechpartner für das Bildungspaket nennen. 
  • Zuständig ist die Stelle, bei der die Eltern Leistungen beantragt haben: das Jobcenter für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, die Wohngeldstelle für Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag, das Sozialamt für Empfänger von Sozialhilfe und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
  • Das gesamte BuT-Paket kann, ausgenommen der Lernförderung, mit nur einem einzigen Antrag beantragt werden.
  • Für Bezieher von Arbeitslosengeld II ist kein Antrag erforderlich, da die BuT-Leistungen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II automatisch mit beantragt werden.

Mehr zum Bildungs- und Teilhabepaket

Härtefallfonds das Landes NRW

Der Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit" des Landes NRW unterstützt Kinder und Jugendliche, die in der Kindertagesbetreuung und in Schulen an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung teilnehmen und die trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Damit sollen Kinder gleichgestellt werden, die sich in einer ähnlich schwierigen Situation befinden. Neben der Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung werden auch mehrtägige Klassenfahrten gefördert.

  • Genau wie beim BuT wenden sich interessierte Eltern zunächst an das Jobcenter bzw. an die Stadtverwaltung/Gemeinde, möglichst bis zum 31. August.
  • Die Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung wird mit einem Pauschbetrag und grundsätzlich für das gesamte Schuljahr gefördert – soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
  • Eltern müssen keinen Eigenanteil mehr übernehmen. 
     

Mehr zum Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ 
Plakat (mehrsprachig) zur Teilnahme am Programm "Alle Kinder essen mit"

Freiwillige Förderung durch Kita- oder Schulträger

Manche Kita- oder Schulträger fördern bedürftige Kinder bzw. ihre Familien über die genannten Möglichkeiten hinaus freiwillig. Folgende grundsätzliche Möglichkeiten der freiwilligen Bezuschussung zum Mahlzeitenentgelt bestehen:

  • einkommensabhängiger Zuschuss
  • Zuschuss bei mehr als zwei kindergeldberechtigten Kindern
  • trägerweit einheitlicher Zuschuss für alle Kinder oder nur für Kinder bestimmter Schulformen
  • kostenloses Mittagessen in sozialen Härtefällen

Sprechen Sie Ihren Kita- oder Schulträger oder die Kita- oder Schulleitung auf Fördermöglichkeiten an.

Gefördert durch:

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