Schulträger/Gebäudeeigentümer
Ab dem Hausanschluss, also dem Schulgebäude, ist der Eigentümer bzw. Schulträger für die Trinkwasserqualität verantwortlich. Die Hausinstallation muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Dies gilt aber auch ohne Trinkwassersystem, da in der Schule das Wasser aus jedem Wasserhahn die Qualität von Trinkwasser nach der Trinkwasserverordnung haben muss.
Wenn Sie unsicher sind, ob die Hausinstallation in der Schule den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, ist es ggf. hilfreich, das Trinkwasser untersuchen zu lassen. Stimmen Sie sich zuvor mit Ihrem Gesundheitsamt ab. Möglicherweise liegen dort bereits Untersuchungsergebnisse vor.