Zuckerfreie Zone in Kita und Schule - geht das?

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Zuckerproblematik: Lust auf Süßes
Die Vorliebe für Süßes ist den Menschen angeboren, schon die Muttermilch schmeckt süß und Säuglinge reagieren mit einem freundlichen Gesichtsausdruck und einer erhöhten Saugtätigkeit.
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Aber die Vorliebe für Süßes wird auch erlernt und man gewöhnt sich an den süßen Geschmack. Wenn Kinder und auch Erwachsene regelmäßig viel Zucker oder Süßes essen, steigt die Reizschwelle für Süßes immer höher. Wichtig ist ein maßvoller Umgang mit Süßem. Kita und Schule können da einen wichtigen Beitrag leisten.

KITA: Wie gelingt ein maßvoller Umgang mit „Süßem“?

Es lassen sich sowohl Argumente für eine zuckerfreie Kita als auch für einen maßvollen Umgang mit Zucker finden. Kinder sollten frühzeitig eine bewusste Handhabung mit Süßem lernen. Das Essen in der Kita bietet zahlreiche Ansätze.

Finden Sie Regeln für einen verantwortungsvollen Umgang.

Hier einige Vorschläge:

  • In der mitgebrachten Brotbox sind süße Lebensmittel (Süßigkeiten) und Kinderlebensmittel tabu.
  • Kinderlebensmittel werden in der Kita nicht angeboten.
  • Süßigkeiten sind keine Zwischenmahlzeiten.
  • Zu besonderen Anlässen sind Süßigkeiten erlaubt. Achtung: Festlegen, wann es ein besonderer Anlass ist.
  • In 20 Verpflegungstagen kann zweimal eine süße Hauptmahlzeit angeboten werden.
  • Wenn Sie ein Frühstück anbieten, verzichten Sie auf ein regelmäßiges Angebot von Nuss-Nougat-Creme, Konfitüre, süßen Brötchen oder Frühstückscerealien.

SCHULE: Wie gelingt ein maßvoller Umgang mit „Süßem“?

Der Verkauf von süßen Knabbereien ist immer wieder ein strittiges Thema. Schokoriegel, Chips und Softdrinks sind sehr beliebt und werden demzufolge gerade von Hausmeister/-innen und professionellen Anbietern unter rein wirtschaftlichen Aspekten gern verkauft. Das aber läuft dem pädagogischen und gesundheitsfördernden Auftrag einer Schule entgegen. Die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sind eindeutig: Süßigkeiten werden am Kiosk nicht angeboten. Dies sollte langfristiges Ziel aller Maßnahmen sein. Damit kann zwar nicht verhindert werden, dass Schüler/-innen von zu Hause mitgebrachte Süßigkeiten in der Schule verzehren. Entscheidend ist aber die Signalwirkung, die von einem gesundheitsförderlichen Speisenangebot ausgeht.

Angebot in der Pausenverpflegung

Es ist sicher ein Unterschied, ob ein bestehendes Angebot umgestellt oder eine Zwischenverpflegung neu eingerichtet wird. Während bei letzterer Möglichkeit von vorneherein entsprechend eingeschränkt werden kann, weckt eine Veränderung bestehender Verhältnisse möglicherweise bei Hausmeister/-innen und Schüler/-innen mehr Unmut. Im Hinblick auf die Schüler/-innen muss das Ziel sein, Alternativen anzubieten, die verhindern, dass umliegende Einkaufsmöglichkeiten aufgesucht werden. In Bezug auf Hausmeister/-innen hilft sicher eine kooperative und verständnisvolle Herangehensweise. Im Zweifel jedoch kann der Verkauf auch mit Beschluss der Schulkonferenz entweder ganz untersagt oder limitiert werden.

Hier einige Tipps:

  • Bieten Sie ungesalzene Erdnüsse, Studentenfutter, Nussmischungen oder Trockenobst (z. B. Apfelringe, Bananen- und Mangochips) an. Diese Knabbereien können gut in einer kleinen Papiertüte abgegeben werden. Eine gute Alternative sind Reiscracker oder Vollkornkekse.
  • Reduzieren Sie bestehende Sortimente schrittweise. Schokoriegel & Co. müssen nicht in unzähligen Varianten angeboten werden.
  • Setzen Sie auf Kleinverpackungen statt auf Normalgrößen. Schokoriegel oder Fruchtgummi sind mittlerweile auch in kleinen Größen (ca. 20 g) im Handel.
  • Verbannen Sie energie- und zuckerreiche Getränke aus Ihrem Angebot.
  • Empfehlenswert sind: Leitungswasser, Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure, ungesüßte Früchte- und Kräutertees, Fruchtsaftschorlen (1 Teil Saft auf 3 Teile Wasser), Schwarzer Tee und Kaffee ab Oberstufe.
  • Bieten Sie „Süßes“ teurer an als „Gesundes“!

Mehr zum Thema Zucker finden Sie in dem Flyer der Verbraucherzentrale NRW „Lust auf Süßes“. Dieser kann bei der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW per Mail (schulverpflegung@verbraucherzentrale.nrw) angefordert werden.

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