Schon früh begegnen sich in Kitas und Schulen Kinder und Jugendliche mit verschiedenen kulturellen und religiösen Prägungen. Diese Vielfalt kann eine Chance sein und ist gleichzeitig einer Herausforderung für die Verpflegungsverantwortlichen.
Eine Verpflegung, die an die verschiedenen Kulturen angepasst ist, wird in vielen Kitas und Schulen schon gelebt.
Den meisten religiösen Speisevorschriften ist gemein, dass sie auf bestimmte Fleischsorten, wie z.B. Schweinefleisch ganz verzichten und/oder nur auf bestimmte Weise geschlachtetes Fleisch verzehren. Produkte von Tieren der erlaubten Fleischarten sind dann ebenfalls erlaubt, die Produkte z.B. vom Schwein, wie Gelatine sind nicht erlaubt. Zusätzlich gibt es die Vorschrift, auf Alkohol zu verzichten. Dies schließt dann auch für die Gläubigen unter Umständen Enzyme auf alkoholischer Basis, oder Reinigungsmittel mit Alkohol ein.
Speisevorschriften im Islam
halal = erlaubt; haram = verboten
bezieht sich auf die Lebensmittel sowie deren Herstellung, Lagerung, Zubereitung und Ausgabe.
- kein Schweinefleisch; Rindfleisch und Geflügel ja, falls halal
- Gelatine ja, falls halal
- Milchprodukte ja, falls halal (keine Aromen auf alkohol. Basis, kein Lab von nicht halal-geschlachteten Kälbern)
- Kein Alkohol, z. B. bei Herstellung von Aromen; keine alkoholhaltigen Desinfektionsmittel
- Küchenplanung: räumliche Trennung bei der Zubereitung sinnvoll, um Kontakt mit Produkten und Geräten, die haram sind, zu vermeiden
- Ramadan-Fastenzeit: Verzicht auf Essen und Trinken während des Tages ab einem Alter von 12 Jahren
Gemeinsamer Nenner: Vegetarisch
Vegetarische Gerichte stellen einen möglichen gemeinsamen Nenner dar. Manchmal reicht aber der reine Verzicht auf bestimmte Fleischsorten nicht aus. Viele Vorschriften beziehen besondere Vorgehensweisen beim Einkauf, der Lagerung oder Zubereitung von Lebensmitteln und Speisen ein. So wird oft eine räumliche oder zeitliche Trennung von Küchenabläufen gefordert, um Vermischungen der unterschiedlich zubereiteten Speisen zu vermeiden. Caterer bieten mittlerweile vegetarische Gerichte, oder Gerichte nur mit bestimmten Fleischsorten oder ohne einzelne Allergene an. Eine Auswahl an Gerichten z.B. für jüdische oder streng gläubige, muslimische Eltern ist dagegen selten.
Wichtig: Kommunikation
Je strenger die Speisevorschriften der jeweiligen Religion gelebt werden, desto höher ist in der Regel der Aufwand bei der Zubereitung der Speisen. Wichtig ist es daher, mit den Eltern über ihren tatsächlichen Bedarf ins Gespräch zu kommen und zu klären, was für die Kita und die Schule möglich ist. Wenn Sprachbarrieren dies erschweren, hilft eine Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Religionsgemeinde, um die Speisevorschriften näher kennenzulernen. Oftmals lässt sich mehr umsetzen, als zunächst gedacht: Zum Beispiel kann Gelatine sehr einfach durch pflanzliche Bindemittel ersetzt werden oder statt einer Bratcréme mit Milchbestandteilen eignet sich Rapsöl viel besser. Letzteres wird ohnehin für die Ernährung von Kindern empfohlen und ist häufig auch billiger.
Keine Stigmatisierung
Um einer Stigmatisierung vorzubeugen, sollten Einrichtungen an eine geeignete Kennzeichnung im Speiseplan denken. Häufig wird zwar angegeben, ob das Gericht vegetarisch ist oder nicht, vielfach fehlt aber der Hinweis auf die Tierart. Bei Gerichten mit "Wursteinlage" oder bei der "Hackfleischpfanne" ist nicht ersichtlich, um welche Tierart es sich handelt. Am besten beinhaltet eine interreligiöse Kennzeichnung die genaue Auflistung aller Zutaten. Dies kommt dann allen Kindern ganz unabhängig von Religion, Kultur, ethischen Einstellungen oder vorliegenden Erkrankungen zugute. Eine Möglichkeit für eine klare Kennzeichnung wäre z. B. ein Kärtchen mit dem Symbol der Tierart oder die Tierart in Form eines Piktogramms im Speisenplan zu verdeutlichen. Der DGE-Qualitätsstandard für die Kita- und Schulverpflegung empfiehlt auch eine Nennung der Tierart.
Vielfalt trumpft
Ob interreligiös, multikulturell oder regional - abwechslungsreich gestaltete Speisenpläne sprechen alle Kinder und Jugendlichen sowie ihre Eltern an. Dabei können bestimmte bekannte Lebensmittel oder Speisen für Kinder, die gerade aus anderen Ländern zu uns kommen, ein wichtiger Anker sein und helfen, große räumliche Distanzen emotional besser zu überwinden.
Finanzierung des Mittagessens
Je nach Anerkennungsstatus der Eltern gibt es verschiedene Sozialleistungen, die die Finanzierung des Mittagessens in Kita oder Schule unterstützen:
- Das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes (BuT) fördert Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Das BuT übernimmt anteilig Kosten für das Mittagessen, beteiligt sich aber auch an den Kosten z. B. für Ausflüge, Klassenfahrten oder Lernförderung.
- Viele Bundesländer haben darüber hinaus für Familien in prekären Notlagen, die aber keinen Anspruch auf Leistungen aus dem BuT haben, Sonderprogramme (z. B. Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit" des Landes NRW) eingerichtet.
Es lohnt sich daher immer, beim Schul- oder Kita-Träger oder bei den Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung der einzelnen Bundesländer nach entsprechenden Förderprogrammen zu fragen.
Weiterführende Links
Fachinformation: Schulessen und Religion
Vegetarische Gerichte aus aller Welt - interkulturelle Schulverpflegung als Chance
Rezeptreihe "Kita International" der Deutschen Gesellschaft für Ernährung
Vegetarische Wochenspeisepläne für Kita (für 1 bis 3-Jährige und 4 bis 6-Jährige), Primarstufe und Sekundarstufe von INFORM (in Kooperation der DGE)
Vegetarische Tagesplanverpflegung für 5 Tage für Kita (für 1 bis 3-Jährige und 4 bis 7-Jährige)