Das Mindesthaltbarkeitsdatum - ein Verfallsdatum?
Das MHD gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem der Hersteller garantiert, dass das ungeöffnete Lebensmittel bei durchgehend richtiger Lagerung seine produktspezifischen Eigenschaften mindestens behält. Dazu gehören der Geruch, Geschmack und die angegebenen Nährwerte. Oft können Lebensmittel (insbesondere Trockenprodukte) mit einem überschrittenem MHD noch unbedenklich verzehrt werden. Dabei ist jedoch auf eine ausreichende Sicht- und Frischekontrolle mit allen Sinnen (wie Sehen, Riechen, Schmecken) zu achten.
Außerdem wird empfohlen, Waren mit bereits überschrittenem MHD bei der Wareneingangskontrolle in Kita und Schule nicht anzunehmen, da die Verantwortung der Verzehrsfähigkeit bei der Ausgabe dann auf die verantwortliche Person der Küche übergeht. Der Umgang mit Lebensmitteln bzw. Produkten, bei denen das MHD bereits überschritten wurde, sollte in der Einrichtung klar festgelegt werden, um Sicherheit an die Küchermitarbeitende weiter zu geben (z.B. im Hygienekonzept). Eine rechtliche Regelung zum Umgangs mit Lebensmitteln bei Überschreitung des MHD in das Hygienekonzept besteht nicht.
Kennzeichnung beim MHD
Die Kennzeichnung des Mindesthaltbarkeitsdatums erfolgt nach der Vorgabe: „mindestens haltbar bis (Ende)“. Bei einigen Verpackungsarten wird an dieser Stelle nicht das Datum direkt genannt, sondern der Ort an dem das MHD zu finden ist. Außerdem sind manche MHD-Angaben auch an Aufbewahrungs- und Verwendungsbedingungen gebunden (z.B. „Bei 4 - 7°C mindestens haltbar bis…“ oder "trocken und dunkel lagern"), so dass bei nicht-Einhaltung das Lebensmittel schon vor dem MHD ggf. nicht mehr zum Verzehr geeignet ist.
Bei Lebensmitteln, deren Haltbarkeit weniger als drei Monate beträgt, muss der Tag, der Monat und ggf. das Jahr angegeben werden (z. B. Milchprodukte), bei Haltbarkeit von 3 bis 18 Monaten (z. B. Tiefkühlprodukte), der Monat und das Jahr. Bei Lebensmitteln, die mehr als 18 Monate haltbar sind, reicht die Angabe des Jahres (z. B. Vollkonserven).
Wenn eine Lebensmittelverpackung bereits geöffnet und weiter gelagert wird, gilt das MHD nicht mehr. Es bezieht sich nur auf die ungeöffnete Verpackung. Sauerstoff, Feuchtigkeit und Mikroorganismen können nach dem Öffnen einer Verpackung dafür sorgen, dass das Lebensmittel schneller verdirbt.